Berthold Eickhoff informiert als BAFA zertifizierte Energieberatung Paderborn über das neue Gebäudeenergiegesetz: Es markiert mit seiner Novellierung auch für Immobilienbesitzer aus dem Raum Paderborn einen Wendepunkt für die Energiewende im Gebäudesektor. So ist zum Beispiel ab dem 1. Januar 2024 der Einsatz von erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme verpflichtend. Der Nutzen für Immobilienbesitzer? Hausbesitzern ermöglicht es eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung, die sowohl kurz- als auch langfristig Kosteneinsparungen bietet.
Mit dem Start des Jahres 2024 greift generell ein verändertes Förderprogramm
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Austausch bzw. Ersatz alter, fossiler Heizsysteme durch Anlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich werden weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent unterstützt. Neu ist auch ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit für die Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Möglichkeit, Heizungsaustauschprojekte jetzt zu beauftragen und die Förderanträge anschließend einzureichen, besteht bereits. Profitieren Sie schon jetzt von den attraktiven Fördersätzen, die seit der Einführung der neuen BEG-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Wichtig ist die Einhaltung der Richtlinienbedingungen. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte, die bis zum 31. August 2024 gestartet werden, mit einer Antragsfrist bis zum 30. November 2024.
Die Förderung zielt darauf ab, Eigentümern zu helfen, ihre Immobilien zukunftsfähig zu gestalten und zukünftig Kosten für fossile Brennstoffe zu reduzieren, auch im Hinblick auf die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels.
Energieberatung Paderborn:
Das neue Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024
Für Neubauten und Bestandsgebäude treten mit dem neuen Gesetz signifikante Änderungen in Kraft. Hier die Eckpunkte der BEG-Förderung seit dem 1. Januar 2024
- Grundförderung von 30% für alle Gebäudetypen und Antragsteller, mit einem Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% für bestimmte Wärmepumpen und einem 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
- Ein Klimaschutz-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme, mit einer schrittweisen Reduzierung danach.
- Ein Einkommens-Bonus von 30% für Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro.
- Bis zu 20% Förderung für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, inklusive eines möglichen iSFP-Bonus.
- Als Energieberater in Paderborn, bietet ENERDOMO maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördermittel, um die Wärmewende in Ihrem Zuhause oder Ihrer gewerblichen Immobilie effizient zu gestalten.
Struktur der BEG
Die BEG ist in vier Teilprogramme gegliedert, die Sanierungen und Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude abdecken. Diese Teilprogramme umfassen Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG), Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) und klimafreundlichen Neubau (BEG KfN).
Fördersätze im Überblick
- Heizungstausch: Bis zu 70% der Investitionskosten können als Zuschuss für den Austausch alter Heizungen durch solche auf Basis Erneuerbarer Energien erhalten werden. Ein Effizienz-Bonus von zusätzlichen 5% ist für Wärmepumpen verfügbar, während für Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt wird. Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20% fördert den frühzeitigen Heizungsaustausch, und ein Einkommens-Bonus von 30% ist für Geringverdiener verfügbar.
- Energetische Sanierung: Neben der Heizungsunterstützung fördert die BEG auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20%. Die Grundförderung beträgt 15%, wobei ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich ist.
- Kreditangebot: Neu ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungstausch und energetischen Sanierungsmaßnahmen, der für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro zugänglich ist.
Bedingungen und Antragstellung
Die Fördermittel sind unter der Voraussetzung verfügbar, dass die Antragstellenden die Bedingungen der Förderrichtlinien einhalten. Eine Übergangsregelung erlaubt es, Förderanträge für Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, nachträglich einzureichen. Für eine optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten ist es essenziell, sich über die aktuellen Richtlinien und Antragsverfahren zu informieren, die auf den Websites der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt werden.
Für eine professionelle Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten durch das Gebäudeenergiegesetz, kontaktieren Sie Berthold Eickhoff, Ihre Energieberatung Paderborn. Auch in den Nachbargemeinden Stutensee, Ettlingen, Rheinstetten, Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal bietet sie ihren umfassenden Service an.
Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz
Das „Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liefert essenzielle Informationen über den Wechsel zu klimafreundlicher Heiztechnologie und die damit verbundenen Vorteile. Es hebt die Bedeutung der Umstellung auf erneuerbare Energien für eine zukunftssichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung hervor. Zudem werden die umfangreichen Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen detailliert beschrieben, um Eigentümern den Übergang zu erleichtern und die Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Broschüre ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten und mehr über die staatliche Unterstützung erfahren wollen.