Wenn Sie Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses sind und eine Altbausanierung in Betracht ziehen, ist es entscheidend zu wissen, welche Modifikationen zulässig sind. Spezifische Regularien für denkmalgeschützte Gebäude müssen eingehalten werden. Zudem ist eine Sanierung nur mit der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erlaubt. Verstöße gegen diese Vorgaben, wie die Durchführung einer Altbausanierung ohne die erforderliche Genehmigung, können dazu führen, dass Sie gezwungen sind, das Gebäude auf Ihre Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und möglicherweise auch Bußgelder zu entrichten. Ein solches Szenario kann vermieden werden!
Sicher in der Altbausanierung mit dem richtigen Experten
Wenn Sie das richtige Unternehmen für Ihre Altbausanierung wählen, das sich sowohl mit den Anforderungen des Denkmalschutzes auskennt, als auch auf energieeffiziente Sanierungsmethoden spezialisiert ist, sichern Sie sich ab. ENERDOMO ist ein solches fachkundiges Unternehmen, das mit einem Team von spezialisierten Energieberatern über eine spezielle Zusatzqualifikation für Baudenkmale und schützenswerte Bausubstanz verfügt.
Das kommt insbesondere den Eigentümern denkmalgeschützter Fachwerkhäuser zugute. Tiefgreifendes Wissen über Holz und dessen Verarbeitung, einschließlich der Fertigung und Montage von Bauelementen wie Fenstern, Türen, Treppen und Böden. Diese handwerkliche Expertise ist besonders wertvoll für Kunden, die eine Altbausanierung planen, die nicht nur den Denkmalschutzanforderungen gerecht wird, sondern auch energetische Effizienz verbessert und förderfähig ist.
Gut zu wissen: Denkmal ist nicht gleich Denkmal
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Denkmälern, darunter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Naturdenkmäler, Gartendenkmäler und Industriedenkmäler. Die genaue Definition von Denkmälern variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland, da jedes über sein eigenes Denkmalschutzgesetz verfügt. So werden in Paderborn beispielsweise Kulturdenkmäler im Paderborn Denkmalschutzgesetz als „bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen“ definiert, deren Erhaltung aus verschiedenen Gründen wie Kunst, Wissenschaft, Technik, Geschichte oder Städtebau öffentliches Interesse beansprucht.
Falls Ihnen die juristischen Details rund um Denkmalschutzgesetze verwirrend erscheinen, steht Ihnen Berthold Eickhoff mit einer Vielzahl von qualifizierten Energieberatern für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz zur Seite. Sie hilft Ihnen, zu verstehen, welche Maßnahmen bei der energetischen Altbausanierung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie möglich sind. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob Ihre Immobilie als Einzeldenkmal gilt oder Teil eines Ensemble- oder Flächendenkmals ist und somit Ensembleschutz genießt. Während der Ensembleschutz den Erhalt des Gesamtbildes fokussiert, sind die Bestimmungen bei einzeln unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oft strenger und können sich auch auf den Innenbereich erstrecken.
Kompetente Begleitung bei der Altbausanierung
ENERDOMO zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie bei der energetischen Altbausanierung für Ihre denkmalgeschützte Immobilie haben und unterstützt Sie bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie der Beantragung von Fördermitteln. Des Weiteren bietet Ihnen ENERDOMO die Baubegleitung zur energetischen Bausanierung an, die ebenfalls förderfähig ist.